Zum Inhalt springen

Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.fahrrad.saarland und ihre Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen der technischen Umsetzung durch die one4vision GmbH durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir bemühen uns, bisher nicht barrierefreie Inhalte, beispielsweise im PDF-Format, schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2022 erstellt.

Feedback und Kontakt

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Land Saarland

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland