Förderprogramme des Bundes
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- E-Lastenfahrräder, E-Lastenanhänger und Gespanne aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügt
- Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg
- Gemeinden, Städte, Landkreise
- private Unternehmen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
- Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
- 30 % der förderfähigen Ausgaben, aber max. 2.500 € je E-Lastenfahrrad, -Anhänger oder Gespann
Wer fördert?
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Investive Maßnahmen, regional begrenzte Modellvorhaben zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes
- Maßnahmen zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Bei kommunalen Eigenbetrieben ist die Kommune antragsberechtigt
- Ausgenommen sind Einrichtungen der Bundesländer sowie landeseigene Gesellschaften (gilt nicht für Hochschulen)
- Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 %
- Neu: Erhöhte Förderquoten vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021: bis zu 80 % Förderung für Vorhaben gemäß des Förderaufrufs möglich
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Eigenbeteiligung von mindestens 50 %
- Mindestzuwendung: 200.000 €
- Projektskizzen können im Zeitraum 2019-2023 im Frühjahr (01.03.-30.04.) und Herbst (01.09.-31.10.) eingereicht werden
- Förderfähig sind nur Vorhaben, die unterschiedliche Maßnahmen zu einem Maßnahmenbündel kombinieren – Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig
- Finanzschwache Kommunen sind bis 31. Dezember 2021 von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit.
- Abgesenkte Eigenanteile bis 31. Dezember 2021 um 5 % bzw. im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln um 10 %
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Nicht-investive Maßnahmen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten oder die nachhaltige Mobilität sichern (z. B. Informations- und Kommunikationskampagnen oder Forschungsvorhaben)
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Förderquote ist abhängig vom Projekt und dem Antragstellenden; möglich sind bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, teilweise auch eine Vollfinanzierung
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen)
- Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
- Intelligente Verkehrssteuerung
- Gemeinde, Städte, Landkreise
- Betriebe und Organisationen mit mindestens 25 % kommunale Beteiligung
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
- Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
- z. B. Verbesserung des Radverkehrs: 40-60 %
- Bis 31. Dezember 2021 erhöhte Zuschüsse aller Förderquoten um jeweils 10 %
- Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten erhalten für die Errichtung von Radabstellanlagen eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderquote
- Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig
- Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
Wer fördert?
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
- Bitte beachten: Die zugehörige Verwaltungsvereinbarung ist noch in der Abstimmung. Alle Angaben sind daher unter Vorbehalt.
- Geplanter Antragsstart: 1. Quartal 2021
- Programmlaufzeit bis 31.12.2023
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen (öffentlich zugänglich)
- Optimierung des Verkehrsflusses
- Gemeinden, Städte und Landkreise
- bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
- bis Ende 2021 Regelfördersatz bis zu 80 %
- bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
- derzeit wird eine Landes-Richtlinie aufgesetzt, um Anträge für dieses Sonderprogramm beim MWAEV stellen zu können
- Projektvorschläge werden bereits jetzt vom Ministerium f. Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gesammelt
- Sollten Sie ein Projekt haben, das Sie sich über das Sonderprogramm fördern lassen möchten, nehmen Sie bitte bereits jetzt Kontakt mit uns auf!
Förderprogramme des Saarlandes
Wer fördert?
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
- Bitte beachten: Diese Richtlinie ist noch in der Abstimmung.
- Geplante Fördergegenstände ähnlich wie bei EMOB (Lastenpedelecs, Fahrradabstellanlagen, Radverkehrskonzepte)
- Geplanter Start: Januar/Februar 2021
Wer fördert?
- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
- BITTE BEACHTEN: Diese Richtlinie läuft zum 31.12.2020 aus. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Eine Nachfolgerichtlinie ist bereits in Arbeit.
Kontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail: fahrrad@wirtschaft.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426