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Radverkehr von A-Z

A

Fahrradabstellanlagen spielen für die Nutzung des Fahrrads eine große Rolle. Je nach Standort und Nutzeranspruch gibt es unterschiedliche Arten von Fahrradabstellanlagen. Gängige Bauformen sind zum Beispiel Vorderradhalter, Anlehnbügel oder Fahrradboxen. Insbesondere diebstahlsichere und wettergeschützte Abstellanlagen sind für den Alltagsradverkehr unerlässlich. Ausführliche Hinweise zum Fahrradparken hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen veröffentlicht. Auch der ADFC liefert auf seinen Internetseiten hilfreiche Tipps rund um das Thema Fahrradparken.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken bietet seit 2017 für den Innenstadtbereich einen Fahrradabstellanlagen-Plan zum Download an.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) ist der größte Verkehrsclub in Europa. Sein Ziel ist es, die Interessen des Kraftfahrens und des Motorsports zu vertreten.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist ein bundesweiter verkehrspolitischer Verein, der die Interessen aller Radfahrenden vertritt und sich für die Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. Ein saarländischer Ableger wurde im Winter 1989/1990 als ADFC Saar gegründet und setzt sich seitdem für die Förderung des Radverkehrs im Saarland ein. Somit ist der ADFC Saar ein wichtiger strategischer Partner des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.

Die Arbeitsgruppe (AG) Alltagsradverkehr ist ein Zusammenschluss aus verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland, des Landesbetriebs für Straßenbau, den saarländischen Kommunen und Mitgliedern des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs, des Verkehrsclubs Deutschland sowie des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs. Die AG Alltagsradverkehr verfolgt das Ziel, den Alltagsradverkehr im Saarland zu fördern und das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel zu etablieren.

D

Die D-Routen sind bundeslandübergreifende Fahrradrouten in Deutschland. Sie verknüpfen die Radfernwege in Deutschland, um so ein deutschlandweites Netz von (touristisch) bedeutsamen Radrouten zu schaffen. Zurzeit existieren 12 D-Routen. Durch die D-Routen werden die deutschen Regionen zugleich in das europaweite Eurovelo-Netz integriert. Durch das Saarland verläuft die D-Route 5. Von Saarbrücken aus folgt diese Route der Saar nach Trier und führt im weiteren Verlauf in Richtung Osten bis nach Oberfranken in Bayern.

E

E-Bikes sind Fahrräder, die den Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen. Das Treten der Pedale durch den Radfahrenden ist hierfür nicht erforderlich. Für diese Fahrradart besteht Helmpflicht. Vorgeschrieben sind zudem ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein.

EVelo Saarland ist ein regionales Netzwerk aus Fahrrad-Verleihstationen für elektrisch angetriebene Fahrräder (in der Regel Pedelecs). Verleihstationen sind im ganzen Saarland verteilt. Die Verleih-Preise für ein EVelo-Fahrrad unterscheiden sich je nach Dauer der Ausleihe. Nähere Informationen finden sich auf den Seiten der Tourismus Zentrale Saarland: https://www.urlaub.saarland/Reisethemen/Radfahren/eVelo-Saarland/eVelo-Saarland

F

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, auf der Radfahrende Vorrang haben. Fahrradstraßen sind für Kraftfahrzeuge gesperrt. Autofahrende, Motorradfahrende und Anlieger können aber durch ein Zusatzschild zugelassen werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmenden beträgt 30 km/h.

Die Ausweisung von Fahrradzonen ist seit der StVO-Novelle 2020 möglich. Die Regelungen einer Fahrradzone orientieren sich an jenen der Fahrradstraße. Demnach gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer und das Verbot der Gefährdung oder Behinderung des Radverkehrs. In einer Fahrradzone sind auch Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt.

G

Das Verkehrszeichen 240 StVO verpflichtet Radfahrende zur Nutzung des entsprechend gekennzeichneten gemeinsamen Geh- und Radweges. Da sich zu Fuß Gehende und Radfahrende diesen Weg teilen, müssen Radfahrende hier auf zu Fuß Gehende Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Beim getrennten Rad- und Gehweg besteht eine Radwegbenutzungspflicht durch das Verkehrszeichen 241 StVO. Fußgänger und Radfahrer sind bei dieser Führungsform durch jeweils eigene Spuren getrennt.

L

Die Lenkungsgruppe SaarRadland ist eine vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz initiierte Arbeitsgruppe unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure mit der Aufgabe, den touristischen Radverkehr im Saarland zu fördern. Ziele der Lenkungsgruppe sind beispielsweise die Qualitätssicherung des touristischen Radwegenetzes und die Koordinierung einer saarlandweiten Strategie für den Radtourismus.

N

Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) ist als „Nationaler Radverkehrsplan 2020 – Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln“ seit 1. Januar 2013 in Kraft. Er ist das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik in Deutschland und beinhaltet die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung im Geltungszeitraum. Weitere Informationen: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/5742

P

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind nach § 1 Abs. 3 StVG Fahrräder, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit Hilfe eines Elektromotors beim Treten der Pedale unterstützen. Ab 25 km/h wird die elektronische Motorunterstützung abgeriegelt. Ein Fahren des Pedelecs ohne Treten der Pedale ist nicht möglich. Für Pedelecs dieser Art besteht keine Helm-, Kennzeichen-, Versicherungs- und Führerscheinpflicht.

R

Der Radfahrstreifen, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 237 StVO, wird mit einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295 StVO) vom Rest der Fahrbahn abgetrennt. Er ist benutzungspflichtig und grundsätzlich im Einrichtungsradverkehr zu befahren. Ausschließlich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. elektrische Tretroller) dürfen ihn benutzen; für die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das Befahren, Halten und Parken auf Radfahrstreifen nicht gestattet.

Der Radverkehrsplan Saarland ist eines der zentralen Instrumente der Radverkehrsförderung im Saarland. Er umfasst insbesondere eine Bestandsaufnahme der Radwegeinfrastruktur und daraus abgeleitete, im saarländischen Radverkehrsnetz vorgesehene Verbesserungsmaßnahmen.

Baulich angelegte Radwege können sowohl innerorts als auch außerorts Anwendung finden. Sie sind in der Regel durch Grünstreifen oder Borde von der Fahrbahn getrennt. Die Regelbreite beträgt innerorts, je nach Führungsform (z. B. Einrichtungsradweg, Zweirichtungsradweg usw.) 2,0 – 3,0 m. Außerorts liegt die Regelbreite bei mindestens 2,50 m. Bei entsprechender Beschilderung (z. B. Verkehrszeichen 237 oder 241 StVO) kann eine Benutzungspflicht angeordnet werden.

S

Der Wettbewerb Schulradeln ist Teil der Kampagne Stadtradeln. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern. Ziele des Wettbewerbs sind es, den Radverkehr in Schulen zu fördern sowie für die Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel im Alltag zu werben, insbesondere bei jüngeren Menschen.

Schutzstreifen werden mit Leitlinien (Schmalstrich, Verkehrszeichen 340 StVO) markiert. Sie sind Teil der Fahrbahn. Kraftfahrzeuge dürfen Schutzstreifen nur im Bedarfsfall befahren. Eine Benutzungspflicht des Schutzstreifens besteht nicht, das Rechtsfahrgebot ist jedoch einzuhalten. Das Parken und Halten auf Schutzstreifen ist nicht erlaubt.

Stadtradeln ist eine internationale Kampagne zur Stärkung des Radverkehrs, die vom Klima-Bündnis e.V. koordiniert wird. Seit 2008 wird die Kampagne jährlich zwischen Mai und September an 21 aufeinanderfolgenden, vorab festgelegten Tagen durchgeführt. Das Saarland nimmt seit 2016 an der Kampagne teil.

V

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) setzt sich für eine nachhaltige Mobilität und die Interessen aller ökologisch orientierten Verkehrsteilnehmer ein.

Z

Das Zertifikat „Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ ist ein EU-weites Siegel, welches in Deutschland durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) vergeben wird. Mit der Zertifizierung können sowohl die Gesundheit der Beschäftigten als auch das Image von Unternehmen verbessert und zugleich ein Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden.