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Neue Förderperiode des Sonderprogramms „Stadt und Land“ gestartet

Am 1. Januar 2024 ist die neue Förderperiode für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes gestartet. Dadurch erhalten saarländische Gemeinden, Städte und Landkreise Unterstützung bei der Entwicklung des Radverkehrs. Ziel des Sonderprogramms ist es, sowohl im urbanen Umfeld als auch im ländlichen Raum eine moderne und flächendeckende Radinfrastruktur zu schaffen.

„Im Sinne eines klima- und umweltverträglichen Verkehrssektors ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie der saarländischen Landesregierung, den Radverkehr zu fördern“, sagt Mobilitätsministerin Petra Berg. „Durch das Sonderprogramm Stadt und Land soll dazu beigetragen werden, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen, den Radverkehr in urbanen wie auch in ländlichen Räumen für Radfahrende sicherer und attraktiver zu gestalten und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split zu erhöhen.“

Der Bund stellt über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ seit 2021 Finanzhilfen zur Stärkung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Förderfähig sind u.a. der Bau von Radwegen, der Bau von Radwegebrücken, die Errichtung von Fahrradabstellanlagen und die Markierung von Schutz- und Radfahrstreifen. Die erste Förderperiode ist am 31. Dezember 2023 zu Ende gegangen, die neue Förderperiode läuft seit dem 1. Januar 2024 und endet am 31.Dezember 2028. Den saarländischen Kommunen stehen in der zweiten Förderperiode Finanzhilfen in Höhe von 9.466.800 Euro zur Verfügung. Eine Antragstellung erfolgt über die Landesförderrichtlinie NMOB Stadt-Land.

Zur vollständigen Medieninfo vom 29.01.2024: Saarland – Aktuelle Meldungen – Neue Förderperiode des Sonderprogramms „Stadt und Land“ gestartet