Förderprogramme des Bundes
Wer fördert?
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Anschaffung von Lastenpedelecs und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
- Voraussetzungen: serienmäßig hergestellt und fabrikneu, Nutzlast mind. 120 kg und Transportmöglichkeiten, die ehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder
- Private Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände
- Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen
- Nicht förderfähig sind Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen
- 25 % der Anschaffungskosten, max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen, Signalisierung und Beleuchtungsanlagen für den Radverkehr)
- Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
- Intelligente Verkehrssteuerung
- Gemeinde, Städte, Landkreise
- Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
- Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
- z. B. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: 50-65 %
- Der Eigenanteil beträgt mind. 15 %; bei finanzschwachen Kommunen mind. 10 %
- Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig.
- Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
- Programmlaufzeit und Einreichungsfristen vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Die Richtlinie NMOB – Rad-Fuß dient der Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ auf Landesebene und soll dazu beitragen, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen. Näheres siehe Richtlinie NMOB Rad-Fuß
Weitere Informationen
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Förderprogramme des Saarlandes
Wer fördert?
- Bundesministerium für Verkehr
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen
- Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung (inkl. Beleuchtung und Beschilderung)
- Fußverkehrsmaßnahmen im Verbund mit einem Radverkehrsprojekt
- Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses
- Querungshilfen
- Rad- und Fußverkehrskonzepte
- Beschaffung von Lastenfahrrädern
- Reparatur- und Servicestationen
- Ladeeinrichtungen
- Zählstellen
- Innovative Projekte
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen
- Rad- und Fußverkehrsprojekte an Schulen oder Kitas
- In Abhängigkeit des jeweiligen Fördergegenstandes:
- Gemeinden, Städte, Landkreise, der Regionalverband
- Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger
- Gemeinnützige Unternehmen
- Kommunale Zweckverbände
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Eingetragenen, nicht wirtschaftliche Vereine
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Umgestaltung von Knotenpunkten, verkehrstechnische Ausstattung, Fahrradabstellanlagen, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und Fußverkehrsmaßnahmen im Verbund mit einem Radverkehrsprojekt: bis zu 75 Prozent (bzw. 90 Prozent bei Finanzschwäche)
- Querungshilfen: bis zu 75 Prozent
- Rad- und Fußverkehrskonzepte: bis zu 80 Prozent
- Beschaffung von Lastenfahrrädern: bis zu 25 Prozent
- Reparatur- und Servicestationen sowie Ladeeinrichtungen: bis zu 40 Prozent
- Zählstellen: bis zu 60 Prozent
- Innovative Projekte: bis zu 75 Prozent
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen: bis zu 60 Prozent
- Rad- und Fußverkehrsprojekte an Schulen oder Kitas: bis zu 90 Prozent
- Aufstockung der Förderquoten mit Landesmitteln
- Gesamtförderquoten für Bildungseinrichtungen je nach Fördergegenstand: 90 bis 95 Prozent
- Anträge sind ab dem 01.01.2026 möglich
- Antragsformular finden Sie im Download-Bereich
- Anträge sind in digitaler Form zu richten an: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, poststelle@umwelt.saarland.de
- Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich an unten stehenden Kontakt
- Antragsformular im Downloadbereich
- Zwischenverwendungsnachweis im Downloadbereich
- Verwendungsnachweisformular im Downloadbereich
- Inhalte der Richtlinie
- Bewilligungsbehörden sind je nach Fördergegenstand das Mobilitätsministerium des Saarlandes, sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Merkblatt Publizitätspflichten
- Webseite des saarländischen Mobilitätsministeriums
- Webseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität zum Sonderprogramm Stadt und Land
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426