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Förderprogramme

Wer den Radverkehr fördern möchte, benötigt neben Personal natürlich auch Finanzmittel. Hierfür gibt es unterschiedliche Förderprogramme, mit denen das Land und der Bund die saarländischen Kommunen, aber auch Schulen und Hochschulen durch eine umfangreiche finanzielle Förderung unterstützen.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme zur Stärkung des Radverkehrs.

Förderprogramme des Bundes

Wer fördert?
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Was wird gefördert?
  • Anschaffung von Lastenpedelecs und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
  • Voraussetzungen: serienmäßig hergestellt und fabrikneu, Nutzlast mind. 120 kg und Transportmöglichkeiten, die ehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder
Wer wird gefördert?
  • Private Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
  • rechtsfähige Vereine und Verbände
Bitte beachten
  • Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen
  • Nicht förderfähig sind Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen
Wie hoch ist die Förderung?
  • 25 % der Anschaffungskosten, max. 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Weitere Informationen

Wer fördert?
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was wird gefördert (Auswahl)?
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen, Signalisierung und Beleuchtungsanlagen für den Radverkehr)
  • Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
  • Intelligente Verkehrssteuerung
Wer wird gefördert?
  • Gemeinde, Städte, Landkreise
  • Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
  • Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
  • z. B. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: 50-65 %
  • Der Eigenanteil beträgt mind. 15 %; bei finanzschwachen Kommunen mind. 10 %
Gut zu wissen
  • Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig.
  • Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
  • Programmlaufzeit und Einreichungsfristen vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Weitere Informationen

Die Richtlinie NMOB – Rad-Fuß dient der Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ auf Landesebene und soll dazu beitragen, im Saarland ein sicheres und lückenloses Radverkehrsnetz aufzubauen. Näheres siehe Richtlinie NMOB Rad-Fuß
Weitere Informationen

Förderprogramme des Saarlandes

Wer fördert?
  • Bundesministerium für Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Was kann gefördert werden?
  • Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungen und Radwegebrücken)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten
  • Fahrradabstellanlagen
  • Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung (inkl. Beleuchtung und Beschilderung)
  • Fußverkehrsmaßnahmen im Verbund mit einem Radverkehrsprojekt
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses
  • Querungshilfen
  • Rad- und Fußverkehrskonzepte
  • Beschaffung von Lastenfahrrädern
  • Reparatur- und Servicestationen
  • Ladeeinrichtungen
  • Zählstellen
  • Innovative Projekte
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen
  • Rad- und Fußverkehrsprojekte an Schulen oder Kitas
Wer kann gefördert werden?
  • In Abhängigkeit des jeweiligen Fördergegenstandes:
  • Gemeinden, Städte, Landkreise, der Regionalverband
  • Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger
  • Gemeinnützige Unternehmen
  • Kommunale Zweckverbände
  • Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Eingetragenen, nicht wirtschaftliche Vereine
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung?
  • Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen, Umgestaltung von Knotenpunkten, verkehrstechnische Ausstattung, Fahrradabstellanlagen, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und Fußverkehrsmaßnahmen im Verbund mit einem Radverkehrsprojekt: bis zu 75 Prozent (bzw. 90 Prozent bei Finanzschwäche)
  • Querungshilfen: bis zu 75 Prozent
  • Rad- und Fußverkehrskonzepte: bis zu 80 Prozent
  • Beschaffung von Lastenfahrrädern: bis zu 25 Prozent
  • Reparatur- und Servicestationen sowie Ladeeinrichtungen: bis zu 40 Prozent
  • Zählstellen: bis zu 60 Prozent
  • Innovative Projekte: bis zu 75 Prozent
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen: bis zu 60 Prozent
  • Rad- und Fußverkehrsprojekte an Schulen oder Kitas: bis zu 90 Prozent
Besonderheit für Schulen:
  • Aufstockung der Förderquoten mit Landesmitteln
  • Gesamtförderquoten für Bildungseinrichtungen je nach Fördergegenstand: 90 bis 95 Prozent
Wie stelle ich einen Antrag?
  • Anträge sind ab dem 01.01.2026 möglich
  • Antragsformular finden Sie im Download-Bereich
  • Anträge sind in digitaler Form zu richten an: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, poststelle@umwelt.saarland.de
  • Bei fachlichen Rückfragen wenden Sie sich an unten stehenden Kontakt
Wie komme ich an mein Geld?
  • Antragsformular im Downloadbereich
  • Zwischenverwendungsnachweis im Downloadbereich
  • Verwendungsnachweisformular im Downloadbereich
Was ist zu beachten?
  • Inhalte der Richtlinie
  • Bewilligungsbehörden sind je nach Fördergegenstand das Mobilitätsministerium des Saarlandes, sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität
  • Merkblatt Publizitätspflichten
Weitere Informationen
Dokumente und Formulare

Kontakt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426