Förderprogramme des Bundes
Wer fördert?
- Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bau von Radwegen zur Schließung von Lücken
- erforderliche Streckenverlegungen
- Verbreiterungen von Radwegen und Verbesserung der Oberflächen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. durch bauliche Trennung vom Kraftfahrzeugverkehr, Schaffung von Querungsmöglichkeiten, Beseitigung von Gefahrenstellen)
- Bau moderner Raststätten und Fahrradabstellanlagen
- Marketingmaßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit des Radnetzes Deutschland
- Kommunen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die die förderfähigen Maßnahmen auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung durchführen können
- Bitte beachten: Förderberechtigte Kommunen müssen an einer D-Route liegen; im Saarland D-Route 5 Saar-Mosel-Main
- Regelfördersatz bis zu 75 %
- Anträge für investive (infrastrukturelle) nicht investive Maßnahmen (Marketingmaßnahmen) können bis 31.08.2023 eingereicht werden.
- Anträge sind an das Bundesamt für Logistik und Mobilität zu richten.
- Programmlaufzeit bis 31.12.2028 (komplette Leistungserbringung und finale Abrechnung spätestens in 2028)
- www.radroutenplaner-deutschland.de/veraDNetz_DE.asp
- https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/foerderprogramm-radnetz-deutschland.html
- https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/RadnetzDeutschland/InformationenzumVerfahren/InformationenzumVerfahren_node.html;jsessionid=09429A4341C902871AC1B1B00E87E678.live11291
Wer fördert?
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Investive Maßnahmen, regional begrenzte Modellvorhaben zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes
- Maßnahmen zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Bei kommunalen Eigenbetrieben ist die Kommune antragsberechtigt
- Ausgenommen sind Einrichtungen der Bundesländer sowie landeseigene Gesellschaften (gilt nicht für Hochschulen)
- Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 %
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Eigenbeteiligung von mindestens 50 %
- Mindestzuwendung: 200.000 €
- Projektskizzen können im Zeitraum 2019-2023 im Frühjahr (01.03.-30.04.) und Herbst (01.09.-31.10.) eingereicht werden
- Förderfähig sind nur Vorhaben, die unterschiedliche Maßnahmen zu einem Maßnahmenbündel kombinieren – Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig
Wer fördert?
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Anschaffung von Lastenpedelecs und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung
- Voraussetzungen: serienmäßig hergestellt und fabrikneu, Nutzlast mind. 120 kg und Transportmöglichkeiten, die ehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder
- Private Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände
- Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen
- Nicht förderfähig sind Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen
- 25 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Wer fördert?
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen, Signalisierung und Beleuchtungsanlagen für den Radverkehr))
- Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
- Intelligente Verkehrssteuerung
- Gemeinde, Städte, Landkreise
- Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
- Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
- Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
- z. B. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: 50-65 %
- Der Eigenanteil beträgt mind. 15 %; bei finanzschwachen Kommunen mind. 10 %
- Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 gestellt werden, reduziert sich der Eigenanteil auf 5 %; finanzschwache Kommunen sind in diesem Zeitraum von der Eigenanteilspflicht befreit.
- Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig.
- Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
- Programmlaufzeit vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Wer fördert?
Dokumente und Formulare
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Programmlaufzeit bis 2028
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
- Optimierung des Verkehrsflusses
- Gemeinden, Städte und Landkreise
- bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
- bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
- Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMVI, BAG) ist nicht möglich.
- Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
- Die Antragsformulare sind unter „Dokumente und Formulare“ zu finden.
Dokumente und Formulare
Förderprogramme des Saarlandes
Wer fördert?
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Pedelecs
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrrad und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen
- Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der eigenen Verwaltung) zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen; gemeinnützige Unternehmen
- Gemeinden, Städte, Landkreise
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland
- Die Antragsphase 2023 ist beendet. Anträge können wieder ab Januar 2024 gestellt werden.
- Die Antragsberechtigung ist abhängig vom Fördergegenstand
- Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt
- Vereine sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und innovative Projekte förderberechtigt
- Pedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
- Lastenfahrräder und Lastenpedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 € bzw. 1.000 €
- Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 %, bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €
- Fahrradabstellanlagen (mind. 6 Stellplätze) bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage
- Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 30.000 € pro Anlage
- Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 %, bis zu einer max. Fördersumme von 15.000 € pro Anlage
- Innovative Projekte bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
- Radverkehrskonzepte bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
Wer fördert?
Dokumente und Formulare
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
- Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
- Umgestaltung von Knotenpunkten
- Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
- Optimierung des Verkehrsflusses
- Gemeinden, Städte und Landkreise
- bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
- bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
- Die Antragsphase 2023 ist beendet. Anträge können wieder ab Januar 2024 gestellt werden.
- Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMDV, BAG) ist nicht möglich.
- Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
- Die Antragsformulare sind unter „Dokumente und Formulare“ zu finden.
- Das Sonderprogramm Stadt und Land wurde bis Ende 2028 verlängert. Unsere Förderrichtlinie wird derzeit entsprechend angepasst.
- Während der Bauphase und insbesondere nach Abschluss der Fördermaßnahme ist auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen.
- Die Aufstockung auf 100 % gilt für Förderanträge, die im Zeitraum 18.08. bis 15.10.23 im MUKMAV eingegangen waren. Beginn der Maßnahme muss in 2023 erfolgen. Die Maßnahme muss spätestens zum 28.02.24 abgeschlossen sein.
Dokumente und Formulare
Kontakt:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426