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Förderprogramme

Wer den Radverkehr fördern möchte, benötigt neben Personal natürlich auch Finanzmittel. Hierfür gibt es unterschiedliche Förderprogramme, mit denen das Land und der Bund die saarländischen Kommunen, aber auch Schulen und Hochschulen durch eine umfangreiche finanzielle Förderung unterstützen.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme zur Stärkung des Radverkehrs.

Förderprogramme des Bundes

Wer fördert?
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was wird gefördert?
  • Investive Maßnahmen, regional begrenzte Modellvorhaben zur radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes
  • Maßnahmen zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur
  • Maßnahmen zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen
Wer wird gefördert?
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Bei kommunalen Eigenbetrieben ist die Kommune antragsberechtigt
  • Ausgenommen sind Einrichtungen der Bundesländer sowie landeseigene Gesellschaften (gilt nicht für Hochschulen)
Wie hoch ist die Förderung?
  • Bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 %
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Eigenbeteiligung von mindestens 50 %
  • Mindestzuwendung: 200.000 €
Gut zu wissen
  • Projektskizzen können im Zeitraum 2019-2024 im Frühjahr (01.03.-30.04.) und Herbst (01.09.-31.10.) eingereicht werden
  • Förderfähig sind nur Vorhaben, die unterschiedliche Maßnahmen zu einem Maßnahmenbündel kombinieren – Einzelmaßnahmen sind nicht förderfähig
Weitere Informationen

Hinweis
  • Aufgrund der Haushaltssperre ist die Richtlinie derzeit ausgesetzt. Die Annahme von Anträgen pausiert. Nähere Infos finden sich auf der nachstehenden Website des BAFA.
Wer fördert?
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Was wird gefördert?
  • Anschaffung von Lastenpedelecs und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung
  • Voraussetzungen: serienmäßig hergestellt und fabrikneu, Nutzlast mind. 120 kg und Transportmöglichkeiten, die ehr Volumen aufnehmen können als herkömmliche Fahrräder
Wer wird gefördert?
  • Private Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)
  • rechtsfähige Vereine und Verbände
Bitte beachten
  • Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen
  • Nicht förderfähig sind Lastenpedelecs und E-Lastenanhänger, die für den Personentransport konzipiert sind oder für private Einsatzzwecke angeschafft werden sollen
Wie hoch ist die Förderung?
  • 25 % der Anschaffungskosten, max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Weitere Informationen

Wer fördert?
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Was wird gefördert (Auswahl)?
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (z. B. Errichtung von Radverkehrsanlagen, Bau von Radwegen, frei zugängliche Radabstellanlagen, Signalisierung und Beleuchtungsanlagen für den Radverkehr)
  • Mobilitätsstationen zur Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
  • Intelligente Verkehrssteuerung
Wer wird gefördert?
  • Gemeinde, Städte, Landkreise
  • Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
  • Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen
  • Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
Wie hoch ist die Förderung?
  • Förderquote ist abhängig vom Fördertatbestand
  • z. B. Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur: 50-65 %
  • Der Eigenanteil beträgt mind. 15 %; bei finanzschwachen Kommunen mind. 10 %
Gut zu wissen
  • Auch Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive) sind förderfähig.
  • Die Kommunalrichtlinie fördert auch Klimaschutzkonzepte und weitere Maßnahmen im Bereich Klimaschutz sowie nachhaltiger Energie- und Ressourcennutzung
  • Programmlaufzeit und Einreichungsfristen vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Weitere Informationen

Wer fördert?
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
  • Programmlaufzeit bis 2028
Was wird gefördert?
  • Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten
  • Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
  • Optimierung des Verkehrsflusses
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Städte und Landkreise
Wie hoch ist die Förderung?
  • bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
  • bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
Förderung im Saarland
  • Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMVI, BAG) ist nicht möglich.
  • Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
Weitere Informationen
Dokumente und Formulare

Förderprogramme des Saarlandes

Wer fördert?
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
Was wird gefördert?
  • Pedelecs
  • Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrrad und Lastenpedelecs)
  • Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
  • Fahrradabstellanlagen mit mindestens 6 Stellplätzen
  • Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen
  • Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
  • Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
  • Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der eigenen Verwaltung) zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs
Wer wird gefördert?
  • Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen; gemeinnützige Unternehmen
  • Gemeinden, Städte, Landkreise
  • Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
  • Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland
Bitte beachten!
  • Anträge seit 01.01.2024 wieder möglich.
  • Die Antragsberechtigung ist abhängig vom Fördergegenstand.
  • Privatpersonen und Unternehmen sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrräder und Lastenpedelecs förderberechtigt.
  • Vereine sind ausschließlich für die Fördergegenstände Lastenfahrrad, Lastenpedelecs und innovative Projekte förderberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Pedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 €
  • Lastenfahrräder und Lastenpedelecs bis zu 25 %, bis zu einer max. Fördersumme von 500 € bzw. 1.000 €
  • Service- und Reparatur-Stationen bis zu 75 %, bis zu einer max. Fördersumme von 8.000 €
  • Fahrradabstellanlagen (mind. 6 Stellplätze) bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 40.000 € pro Anlage
  • Auf- und Nachrüstung bestehender Fahrradabstellanlagen bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 30.000 € pro Anlage
  • Ladeeinrichtungen an Fahrradabstellanlagen bis zu 40 %, bis zu einer max. Fördersumme von 15.000 € pro Anlage
  • Innovative Projekte bis zu 80%, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
  • Radverkehrskonzepte bis zu 80 %, bis zu einer max. Fördersumme von 50.000 €
Dokumente und Formulare

Wer fördert?
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
Was wird gefördert?
  • Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen (inkl. Markierungslösungen und Radwegebrücken)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten
  • Fahrradabstellanlagen, sofern nicht an Bildungseinrichtungen
  • Optimierung des Verkehrsflusses
Wer wird gefördert?
  • Gemeinden, Städte und Landkreise
Wie hoch ist die Förderung?
  • bis zu 75 %, bei finanzschwachen Kommunen und Landkreisen bis zu 90 %
  • bis zu 100 % für Projekte in besonderem Landesinteresse
  • Aufstockung auf 100 % aus Landesmitteln für Förderanträge, die im Zeitraum 18.08. bis 15.10.23 im MUKMAV eingegangen sind.
Förderung im Saarland
  • Anträge können wieder ab Januar 2024 gestellt werden.
  • Anträge im Saarland werden über das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz abgewickelt. Eine Antragstellung beim Bund (BMDV, BAG) ist nicht möglich.
  • Antragsverfahren: 1. Antragstellung beim MUKMAV Saarland; 2. Meldung der förderfähigen Projekte durch das MUKMAV an den Bund jeweils am 01. eines Monats; 3. Nach Ablauf einer 4 wöchigen Widerspruchsfrist gelten die angemeldeten Maßnahmen aus Sicht des Bundes als förderfähig; 4. Erstellung eines Zuwendungsbescheids durch das MUKMAV
  • Die Antragsformulare sind unter „Dokumente und Formulare“ zu finden.
  • Das Sonderprogramm Stadt und Land wurde bis Ende 2028 verlängert.
  • Während der Bauphase und insbesondere nach Abschluss der Fördermaßnahme ist auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen.
  • Maßnahmen mit Beantragung der Aufstockung auf 100 % aus Landesmitteln müssen spätestens zum 28.02.24 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen
Dokumente und Formulare

Kontakt:

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Oberste Straßenbaubehörde
Florian Gebel
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

E-Mail: fahrrad@umwelt.saarland.de
Telefon: (0681) 501-1426