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Sonderprogramm „Stadt und Land“: Förderzeitraum beginnt

Der Förderzeitraum für die Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ im Saarland beginnt am 15. Juli 2021.

Nachfolgend hierzu der Medienservice 116/21 vom 14. Juli 2021:

Ab dem 15. Juli startet die Landesförderrichtlinie für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes. Dadurch erhalten die saarländischen Kommunen weitere Unterstützung bei der Entwicklung des Radverkehrs. Ziel des Sonderprogramms ist es, sowohl im urbanen Umfeld als auch im ländlichen Raum eine moderne flächendeckende Radinfrastruktur zu schaffen. Bis Ende 2023 stellt der Bund für das Saarland ca. 7,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Verkehrsministerin Anke Rehlinger: „Nach der Aufstockung der Förderrichtlinie NMOB Rad gehen wir hiermit nun einen weiteren Schritt bei der Förderung des Radverkehrs. Gemeinsam mit dem Bund wollen wir gezielt den Alltagsradverkehr in den Kommunen stärken. Dafür ist das Sonderprogramm „Stadt und Land“ da – jetzt liegt es an den Kommunen, die Förderung zu beantragen. Wir stehen den Kommunen unterstützend zur Seite, wenn es Fragen rund um die Antragstellung gibt.“

Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %; finanzschwache Kommunen und Landkreise erhalten sogar bis zu 90 Prozent. Befristet bis zum 31.12.2021 liegt der Regelfördersatz bei bis zu 80 %. Bei Maßnahmen, die von besonderem Landesinteresse sind, ist eine Aufstockung durch saarländische Verkehrsministerium auf bis zu 100 Prozent vorgesehen.

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem der Neu-, Um- und Ausbau von:

  • eigenständigen Radwegen;
  • straßenbegleitenden, möglichst baulich getrennten Radwegen (inkl. Schutzstreifen und Radfahrstreifen)
  • Fahrradstraßen und –zonen;
  • Radwegebrücken oder –unterführungen zur höhenfreien Querung insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radverbindungen;
  • Anlagen des ruhenden Radverkehrs wie Abstellanlagen oder Fahrradparkhäuser.

Kontakt für Kommunen:
Tel: 0681 501-1426
Fahrrad@wirtschaft.saarland.de